Was ist zu tun beim Tod eines Angehörigen

Ein Mensch ist gestorben - was tun?

Wenn ein Mensch in der Geborgenheit seines Hauses gestorben ist, sollten Sie und alle Angehörigen sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen, um sich in dieser neuen und kritischen Situation zurecht zu finden.

Selbstverständlich können Sie oder ein Angehöriger unmittelbar nach Eintritt des Todes Ihren Hausarzt informieren.

Winter am Bestattungshaus am alten Hof

Sie können sich aber auch eigenverantwortlich die Zeit nehmen, die Sie brauchen. Lassen Sie sich in dieser Situation von niemanden - egal ob von Angehörigen, Nachbarn, Freunden, Bestatter oder Pastor - unter Druck setzen, schneller zu agieren als Ihnen angemessen erscheint.

Rechtlich gesehen geraten Sie dabei möglicherweise in einen Zwiespalt: einerseits sollen Sie "unverzüglich" nach Eintritt des Todes einen Arzt beauftragen, die nötige Leichenschau vorzunehmen (§3 des niedersächsischen Bestattungsgesetzes). Andererseits verlangt der Paragraph 1 des gleichen Gesetzes, dass "Leichen so zu behandeln sind, dass die gebotene Ehrfurcht vor dem Tod gewahrt wird". Wenn Sie aber der Überzeugung sind, dass zur Ehrfurcht vor dem Tod eine angemessene Zeit der Ruhe gehört, in der sich die befreite Seele von dem erkaltenden Körper lösen kann - dann sollten Sie sich und dem gestorbenen Menschen diese Zeit zubilligen.

Eingang zum Bestattungshaus am alten Hof bei Nacht Nach gängiger Meinung und auch Rechtsprechnung brauchen Sie bei Angehörigen, dessen Tod in den späten Abendstunden oder in der Nacht eingetreten ist, erst am nächsten Vormittag Ihren Hausarzt informieren.

Und wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist? "Dann", so hat es Fritz Roth formuliert, "haben Sie möglicherweise ein Problem." Denn: der Hausarzt, der den Verstorbenen vielleicht seit Jahren kennt, kann in aller Regel mit großer Sicherheit die Todesursache feststellen und den Totenschein ausstellen. Wenn er aber, gleich aus welchen Gründen, nicht erreichbar ist, muss sein Vetreter oder der Notarzt informiert werden, der den Verstorbenen und seine Krankheitsgeschichte wahrscheinlich nicht gekannt hat und der die Todesursache vielleicht nicht sofort eindeutig feststellen kann. In diesen Fällen ist der Arzt verpflichtet, die Polizei zu informieren. Die Leiche kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert werden und steht Ihnen erst wieder nach Freigabe durch die Behörden zur Bestattung zur Verfügung.

Versuchen Sie also, wenn eben möglich, Ihren Hausarzt zu erreichen.

Nach Erhalt des Totenscheins können Sie sich die Zeit nehmen, in Ruhe den Bestatter Ihres Vertrauens zu informieren. Dieser wird alle weiteren und notwendige Schritte mit Ihnen absprechen.

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