Vom Sinn und Unsinn des Friedhofzwanges in Deutschland

(Veröffentlicht auch in: "Die Wochenpost" vom 17.9.08, Seite 14)

In Deutschland, so berichten Experten, verschwinden jährlich ca. 30.000 bis 40.000 Leichen. Was sich so reißerisch anhört, hat folgende Ursache:

Deutschland ist weit und breit das einzige Land, das auf seinem Friedhofszwang besteht. Friedhofszwang: das heißt, alle Verstorbenen müssen auf einem Friedhof - und nur dort - bestattet werden, egal ob im Sarg oder in der Urne (Ausnahmen: Seebestattung und Friedwaldbestattung, siehe z.B. www.seebestattungen-bremerhaven.de oder www.seebestattungen-nordsee.de und www.friedwald.de)

Diese Aussage gilt defintiv für alle Bundesländer, zuletzt so beschlossen im niedersächsischen Bestattungsgesetz vom 8. Dezember 2005.

Wein am Bestattungshaus am alten Hof Und trotzdem sterben Jahr für Jahr 30 - 40.000 mehr Menschen, als auf Friedhöfen, in Friedwäldern oder per Seebestattung beigesetzt werden. Wo bleiben die alle, fragt sich der unbefangene Beobachter. Ganz einfach: Sie stehen als Urne im Wohnzimmerschrank, sind als Asche auf dem Grundstück oder im Lieblingswald des Verstorbenen verstreut, sind als Urne unter dem Lieblingsbaum im eigenen Garten beigesetzt, ruhen auf einer Almwiese in der fernen Schweiz, sind vielleicht von einem Heißluftballon aus über blühende oder verschneite Landschaften verteilt oder wurden gar als Diamant oder Medaillon zu einem Schmuckstück gepreßt ...

Aber: wenn doch in Deutschland alle Leichen nur auf Friedhöfen beigesetzt werden dürfen ...?
In Deutschland ja. Im gesamten europäischen Ausland nicht. Ob in Holland oder Tschechien, in Polen oder in der Schweiz, in Großbritannien oder in Frankreich: überall bleiben die Angehörigen im Besitz der Asche des Verstorbenen, die Ihnen vom Krematorium in die eigene Verantwortung übergeben wird. Dies gilt selbstverständlich auch für Angehörige aus Deutschland, die die Asche des Verstorbenen z.B. in einem holländischen Krematorium abholen.

Die Befürworter des Friedhoszwanges argumentieren, dass Trauer einen öffentlichen, allen zugänglichen Raum braucht, den z.B. auch zerstrittene Familienangehörige jederzeit aufsuchen können.

Rehbock Gegner des Friedhofszwanges - ca. 35% der Bevölkerung - weisen darauf hin, dass die liberaleren Gesetze des Auslandes das Selbstbestimmungsrecht des verstorbenen Menschen und seiner Angehörigen in den Mittelpunkt stellen. Übrigens: der frühere Ministerpräsident von Niedersachsen, Ernst Albrecht, durfte seine Frau im eigenen Garten beisetzen.

Welcher Argumentation man auch folgt: Fakt ist, dass jährlich zehntausende von Menschen den Umweg über das Ausland nehmen (müssen), um ihren Verstorbenen selbstbestimmt beiseisetzen zu können. Der Bestatter Fritz Roth aus Bergisch Gladbach kennzeichnet diese Tatsache mit den Worten: "Der Tod ist ein guter Lehrmeister in die Einübung zum bürgerlichen Ungehorsam."

Sollten Sie sich für den Weg einer selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Beisetzung entscheiden, finden Sie weitere Informationen z.B. unter www.postmortal.de oder www.weg4u.de Im Bedarfsfall beraten wir Sie unverbindlich.

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