Vom Sinn und Nutzen der Aufbahrung
Wenn ein Mensch gestorben ist ...
... können Angehörige in kürzester Zeit dafür sorgen, daß der Hausarzt die Todesbescheinigung ausstellt, ein Bestatter die Leiche abholt - das alles läßt sich in ein bis zwei Stunden erledigen.
Am nächsten Tag haben Angehörige während der Öffnungszeiten der Friedhofskapelle die Gelegenheit, sich von dem Verstorbenen - oft hinter einer Glaswand aufgebahrt - zu verabschieden.
Viele Menschen verhalten sich so - und niemand weiß so genau, warum.
Vielleicht aus Unsicherheit; vielleicht weil sie hoffen, mit dem Abtransport der Leiche das Problem Tod loszuwerden; vielleicht, weil ihnen jemand dazu geraten hat oder weil sie meinen, das müsse so sein.
Egal warum sich Angehörige so verhalten: sie wissen nicht, was sie sich antun, wie sehr sie sich mit diesem Verhalten selbst verletzen.
Wenn ein Mensch gestorben ist ...
... können Angehörige sich ihrer Trauer hingeben. Sie können sich Zeit lassen, vielleicht die Hand des gestorbenen Menschen eine Weile zu halten, sein Gesicht zu streicheln, eine Kerze anzuzünden, sein Lieblingslied vor sich hin zu summen. Bewußt zu fühlen, wie der Körper langsam erkaltet, das Leben Abschied nimmt, die Seele sich Zeit läßt, den toten Korpus zu verlassen.
Sie können sich Zeit lassen, diese Phase des Abschieds bewußt zu erleben und zu gestalten - das zu tun, was für die Bewältigung Ihrer Trauer, Ihres Schmerzes, hilfreich ist.
Wie tröstlich, wenn Menschen in Ihrer Umgebung, Menschen, die Ihnen nahestehen, Ihren Schmerz teilen. Geteiltes Leid, weiß der Volksmund, ist halbes Leid. Wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen, informieren Sie nach einer Weile den Hausarzt, der nach der Untersuchung die Todesbescheinigung ausstellt. Wählen Sie mit Ihren Angehörigen oder Freunden im Laufe des Tages einen Bestatter Ihres Vertrauens.
Lassen Sie sich Zeit zum Abschiednehmen
Vielleicht wollen Sie das Sterbezimmer ein wenig festlich herrichten: mit Kerzen; mit Fotos; mit Gegenständen, die dem Verstorbenen etwas bedeutet haben; mit Musik, die er gerne gehört hat; mit Büchern, die er gerne gelesen hat; mit Gesprächen und Erinnerungen an gemeinsame fröhliche oder traurige Erlebnisse. Akzeptieren Sie dabei, daß Weinen und
Lachen aus einer Quelle kommen.
Lassen Sie sich Zeit zum Loslassen
Überlegen Sie mit Angehörigen und vielleicht dem Bestatter, was Sie selbst für den Toten noch tun können und wollen: Mithilfe beim waschen und ankleiden; Rahmen und Inhalt der Trauerfeier mitbestimmen; die Inhalte der Trauerrede mit Pastor oder Trauerredner abstimmen; eine eigenständige Traueranzeige gestalten...
All dies sind Gesten des Abschieds, die Ihnen helfen, Ihre Trauer zu bewältigen.
Aber zu all dem brauchen Sie Zeit. Und einen umgebenden Raum, der Ihnen vertraut ist und der Ihnen Geborgenheit vermittelt.
Und Zeit haben Sie: 36 Stunden
36 Stunden. So sagt es der Paragraph 7 des niedersächsischen Bestattungsgesetzes:
"Jede Leiche soll innerhalb von 36 Stunden ... in eine Leichenhalle überführt werden".
Das hört sich zunächst sehr bestimmend und zeitverkürzend an - und vielleicht mögen
Ihnen die anderthalb Tage nicht ausreichend erscheinen, um in vertrauter Umgebung mit Freunden und Nachbarn und eventuell aus der Ferne angereisten Angehörigen einen
würdevollen Abschied zu gestalten. Aber:
Es gibt eine Lösung des Problems
In der Sitzung des niedersächsischen Landtages am 7. Dezember 2005, in der das Bestattungsgesetz mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet wurde, fasste die CDU-Abgeordnete Britta Siebert die Intention dieser Vorschrift wie folgt zusammen:
"Nach eingehender Erörterung hat sich der Ausschuss dafür entschieden ... grundsätzlich an der Frist von 36 Stunden festzuhalten, in der eine Leiche in eine Leichenhalle zu überführen ist. Die Fassung als Sollvorschrift läßt es aber zu, besonderen örtlichen Bestattungsgebräuchen Rechnung zu tragen und die Bestattung beispielsweise auch vom Trauerhaus
durchzuführen, ohne dass ... eine Genehmigung eingeholt werden müsste" (Quelle: Niedersächsischer Landtag, 76. Sitzung vom 7.12.2005, Stenografisches Protokoll).
Wenn aber - wie in früheren Zeiten selbstverständlich! - die Bestattung vom Trauerhaus aus durchgeführt werden kann, sind die Fristen wichtig, innerhalb derer eine Bestattung durchzuführen ist.
Paragraph 9 des Gesetzes definiert: "Leichen dürfen erst nach Ablauf von 48 Stunden seit Eintritt des Todes beigesetzt werden. ... Leichen sollen innerhalb von acht Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein".
Das heißt dann aber nichts anderes, dass Sie als nächster Angehöriger - und niemand sonst! -
entscheiden, wie lange der Verstorbene vom Todestag an bis zum 8. Tag danach in Ihrer Obhut, in Ihrem Heim, in Ihrer wohlverstandenen Fürsorge bleibt.
Kein Bestatter, kein Pastor, kein Friedhofsamt kann Ihnen etwas anderes vorschreiben -
Sie entscheiden!
Aufbahrung nach Tod im Krankenhaus
Sie entscheiden auch, ob der verstorbene Angehörige, der in einem Krankenhaus oder in einem Heim gestorben ist, vom Sterbeort gleich zur Friedhofskapelle oder in den Kühlraum des Krematoriums gefahren wird - oder ob Sie den Verstorbenen für einen oder einige Tage mit nach Hause nehmen.
80% der Menschen möchten am liebsten zu Hause sterben, aber 8 von 10 Menschen sterben im Krankenhaus oder im Alten- oder Pflegeheim.
Ob der Mensch, der in der Anonymität einer großen Einrichtung gestorben ist, auf welcher
Ebene auch immer wahrnimmt, daß er nochmals in sein Haus, sein Heim gebracht wird?
Keiner von uns Lebenden weiß das unwiderruflich zu beantworten.
Was wir aber aus vielen Untersuchungen wissen:
Angehörige, die sich bewußt auf ein Abschiednehmen einlassen, die sich Zeit lassen zur Verabschiedung, die ihre eigenen Riten des Loslassens entwickeln und die Geborgenheit in ihrer
sozialen Umgebung erfahren, verarbeiten die tiefen Phasen des Trauerns sehr viel schneller, als Menschen, die sich möglichst schnell von der Trauer verabschieden wollen.
Ein Letztes
Was tun, wenn die räumlichen Verhältnisse eine Aufbahrung zu Hause nicht zulassen?
Doch eine sofortige Überführung vom Sterbeort in eine öffentliche oder kirchliche Leichenhalle organisieren?
In dieser Situation bieten wir eine Alternative: ein ansprechend gestalteter und großer Aufbahrungsraum in unserem Bestattungshaus am Alten Hof steht zu Ihrer Verfügung.
Sie erhalten einen Schlüssel zu diesem Raum, der Ihnen und Ihren Trauergästen 24 Stunden
am Tag zugänglich ist.
Sie können diesen Raum selbst weiter ausschmücken.
Sie können in diesem Raum beten, singen, Gedichte vorlesen, Kaffe oder Tee trinken, Musik hören, Gespräche führen, eine Totenmaske anfertigen, einen Sarg selbständig oder unter Anleitung bemalen, ein Totenhemd besticken... - oder ganz einfach und still neben Ihrem verstorbenen Angörigen sitzen und in Ihrem Innersten den Zeitpunkt erspüren, der Ihnen ein Loslassen ermöglicht.
Vom Sinn und Nutzen der Aufbahrung:
Sie entscheiden.
Wir helfen, solange Sie uns brauchen.

