Ihre Fragen - unsere Antworten
Wenn Sie weitere allgemein interessierende Fragen haben, würden wir sie gerne auch auf diesem Weg beantworten.
- Wer ist eigentlich zuständig für die anfallenden Kosten anläßlich einer Bestattung?
- Wer von den Angehörigen kann die Bestattungsart für einen Verstorbenen bestimmen?
- Was ist ein Vorsorgegespräch oder eine Vorsorgeverfügung?
- Ist es eigentlich üblich, die Leistungen und die Kosten verschiedener Bestattungsunternehmen miteinander zu vergleichen?
- Wie und wo beantrage ich eine Sterbeurkunde?
Wer ist eigentlich zuständig für die anfallenden Kosten anläßlich einer Bestattung?
Diese Frage beantwortet das niedersächsische Bestattungsgesetz im § 8 eindeutig:
"Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- 1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- 2. die Kinder,
- 3. die Enkelkinder,
- 4. die Eltern,
- 5. die Großeltern und
- 6. die Geschwister".
Sollte niemand für die Bestattung sorgen, hat die zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. Gegenüber der Gemeinde haften jedoch die unter Ziffer 1 bis 6 angegebenen Personen in der aufgeführten Reihenfolge für die Kosten.
Wer von den Angehörigen kann die Bestattungsart für einen Verstorbenen bestimmen?
In erster Linie der Verstorbene selbst - durch eine Vorsorgeverfügung.
In dieser Vorsorgeverfügung kann der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten festgelegt werden.
"Art und Ort der Bestattung sollen dem Willen der verstorbenen Person entsprechen",
sagt § 10 des Bestattungsgesetzes.
Hat der Verstorbene keinen ausdrücklichen Bestattungswunsch oder -ort geäußert,
bestimmen die Angehörigen die Bestattungsart und den Bestattungsort in der Reihenfolge der oben unter § 8 Ziffer 1 - 6 aufgeführten Angehörigen.
Selbstverständlich dient es dem Familienfrieden, wenn einvernehmliche Lösungen gefunden werden.
Kommen Sie mit Ihren Angehörigen, die ja auch um den Verstorbenen trauern, ins Gespräch
und suchen Sie einen gemeinsamen Weg. Gehen Sie davon aus, dass ein Trauerfall auch die
Zusammengehörigkeit der Trauernden stärken kann.
Was ist ein Vorsorgegespräch oder eine Vorsorgeverfügung?
Ganz einfach: ein Gespräch mit einem Bestatter (oder einem Freund oder Angehörigen) darüber, was im Falle Ihres Todes zu geschehen hat.
Zu klären sind: Wie möchten Sie bestattet werden? Wo? Soll jemand eine Ansprache halten? Wer? Soll ein bestimmtes Musikstück gespielt werden? Wer soll zur Trauerfeier eingeladen werden? Wer auf keinen Fall?
Kurzum: Sie bestimmen alle Modalitäten, die in Ihrem Todesfall einzuhalten sind, indem Sie diese in einer Vorsorgeverfügung formulieren und festlegen.
Ein Vorsorgegepräch zu Lebzeiten kann allen helfen, in Ruhe und ohne Druck vieles zu regeln, was im Falle des Todes geregelt werden muss - im Bedarfsfall auch die finanzielle Absicherung der eigenen Beerdigung.
Übrigens: Vorsorgegespräche, der Abschluss einer Vorsorgeversicherung oder die Aufsetzung einer Vorsorgeverfügung sind bei uns selbstverständlich kostenlos.
Ist es eigentlich üblich, die Leistungen und die Kosten verschiedener Bestattungsunternehmen miteinander zu vergleichen?
Leider nein!
Wenn Sie einen Kühlschrank, ein Auto oder eine neue Küche kaufen, vergleichen Sie selbstverständlich etliche Anbieter bezüglich der Kosten und der Qualität der Angebote. Ihre Freunde würden kaum Verständnis dafür haben, wenn Sie diesen Vergleich nicht durchführen würden.
Und bei einer Bestattung?
Da haben Sie es ungleich schwerer! Denn: Angesichts des Todes schachert man nicht um den Preis - meint die Volksmeinung.
Und zweitens: die Preisdarstellungen der Bestatter sind so unübersichtlich, dass ein direkter
Vergleich z.B. über Sarg- oder Beratungspreise nicht möglich ist.
Was Bestatter "A" als Pauschalpreis für Bürokosten abrechnet, führt Bestatter "B" vielleicht in 5 oder 8 verschiedenen Einzelpositionen auf - und ist womöglich in der Summe dieser Positionen sogar teurer als Bestatter "A".
Die einzige Vergleichsmöglichkeit für Sie als Kunde einer Dienstleistung:
Lassen Sie sich von verschiedenen Bestattern verbindliche Kostenvoranschläge erstellen -
und danach entscheiden Sie!
Wie und wo beantrage ich eine Sterbeurkunde?
Eine Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
Zuständig ist immer das Standesamt des Ortes, an dem der Angehörige verstorben ist.
Das kann also auch ein Standesamt außerhalb des Wohnortes sein, zum Beispiel dann, wenn der Angehörige in einem Heim oder Krankenhaus einer anderen Stadt gestorben ist.
Ohne Sterbeurkunde kann grundsätzlich keine Beisetzung stattfinden. Außerdem sind Sterbeurkunden z.B. erforderlich für die Rentenversicherung, bei der Auflösung von Spar- oder Girokonten, bei der Beantragung von Versicherungsleistungen, bei der Krankenkasse, dem Nachlassgericht usw.
Übrigens: die Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunden ist bundeseinheitlich geregelt: die ersten drei Urkunden werden kostenlos ausgestellt, die vierte Urkunde kostet 7,00 Euro und jede weitere 3,50 Euro.
Es sollten im Einzelfall mindesten 5 - 7 Urkunden bestellt werden.
Beantragen kann die Urkunden jeder Familienangehörige oder die von ihnen beauftragte Person: der Bestatter, der Nachbar, der Freund. Bei der Beantragung beim Standesamt sind vorzulegen:
- auf jeden Fall der Totenschein und der Personalausweis des Verstorbenen; zusätzlich
- bei Ledigen die Geburtsurkunde,
- bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch,
- bei Geschiedenen die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch sowie das Scheidungsurteil,
- bei Verwitweten die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, die Sterbeurkunde oder die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehepartners.
Sollte ein Dokument verloren gegangen sein, ist Ihnen jeder Bestatter bei der Wiederbeschaffung behilflich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden, nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf.
